Legalisation
Mit folgenden Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
• Legalisation
von juristischen Dokumenten
• Legalisation von geschäftlichen Unterlagen
Bitte beachten Sie:
Zur Legalisation juristischer Dokumente ist das persönliche
Erscheinen des Antragstellers notwendig, dessen Unterschrift von zwei Zeugen gegengezeichnet werden muss. Es werden Kopien der Ausweispapiere
von Antragsteller und Zeugen benötigt.
Zur Legalisation geschäftlicher Unterlagen werden eine vorausgehende notarielle
Legalisation sowie die Legalisation des Landgerichts vorausgesetzt.
Pro Seite fallen bei Legalisation Gebühren i.H.v. 50,- Euro zzgl. Versandkosten
an. Die Bezahlung der Gebühren hat bei Legalisation im Honorarkonsulat zu
erfolgen oder vor Rücksendung der beglaubigten Unterlagen.